Die Schul- und Hausordnung der Geschwister-Scholl-Realschule

 

Wozu dient eine Hausordnung?

In unserer Schule treffen viele unterschiedliche Menschen zusammen:

  – Menschen verschiedener Nationalität
  – Menschen unterschiedlicher Hautfarbe
  – Menschen verschiedener Altersgruppen

Damit wir alle gut miteinander auskommen, ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten an bestimmte Regeln halten. Diese sind in der Schul- und Hausordnung zusammengefasst.

Schulpflicht

Wie du sicher weißt, musst du regelmäßig in die Schule gehen. Schulausflüge, Wandertage und andere schulische Veranstaltungen gehören auch zur Schulpflicht.

Krankheit und Entschuldigung

Falls du krank werden solltest und deshalb nicht am Unterricht teilnehmen kannst, vergiss bitte nicht, deinen Eltern zu sagen, dass sie gleich in der Schule Bescheid geben. Dies kann vorerst innerhalb von 2 Tagen telefonisch oder per Fax erfolgen. Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Manchmal kann es sein, dass du längere Zeit krank bist. Damit du nicht zu viel versäumst, solltest du den Unterrichtsstoff so schnell wie möglich nachholen.

Sportunterricht

Solltest du wegen einer Verletzung oder Krankheit am Sportunterricht nicht teilnehmen können, musst du dennoch anwesend sein. Deine Sportlehrerin oder dein Sportlehrer kann dich allerdings von dieser Anwesenheitspflicht befreien. Eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest ist in jedem Fall notwendig.

Beurlaubung

In ganz besonderen Fällen kann dich dein Klassenlehrer bis zu zwei Tage, dein Schulleiter sogar noch länger vom Unterricht befreien. Dazu stellen deine Eltern rechtzeitig einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer oder beim Schulleiter.

Religionsunterricht

Laut Grundgesetz hast du Religionsfreiheit, deshalb können dich deine Eltern vom Religionsunterricht abmelden. Mit 14 Jahren kannst du dich aus Glaubensgründen am Anfang eines Schulhalbjahres schriftlich selbst vom Religionsunterricht abmelden. Deine Eltern müssen schriftlich erklären, dass sie Kenntnis von deiner Abmeldung haben. Dafür nimmst du aber am Ethikunterricht teil, sofern dieser angeboten wird.

Verhalten und Kleidung

Wenn viele Menschen in einer Schule miteinander auskommen und arbeiten sollen, ist es selbstverständlich, dass jeder die allgemeinen Verhaltensregeln einhalten muss. Dazu gehören insbesondere:

  – Ein freundliches, gewaltfreies Verhalten
  – Zuvorkommendes Auftreten und Pünktlichkeit
  – Angemessene, nicht allzu freizügige Kleidung

Verboten sind Kleidungsstücke, die in Zusammenhang  mit extremen Organisationen gebracht werden können oder eine Gefahr für andere darstellen.

Elektronische Geräte

Das Grundgesetz garantiert dir die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Eigentumsrecht. Dennoch haben wir das Recht und die Pflicht, Störungen des Unterrichtsbetriebes zu vermeiden. Deshalb untersagen wir den Schülerinnen und Schülern den Betrieb elektronischer Medien (Handy, MP3-Player …) innerhalb des Schulhauses und während der Unterrichtszeit.
In Prüfungssituationen ist das Handy ein nicht zugelassenes Hilfsmittel. Auch bei Klassenarbeiten kann ein Täuschungsversuch vorliegen, wenn z. B. beim Toilettengang das Handy mitgeführt wird.

Sorgfalt, Mitarbeit, Hausaufgaben

Um deinen schulischen Erfolg nicht zu gefährden, solltest du im Unterricht mitarbeiten und mit den schulischen Materialien sorgfältig umgehen. Bei mutwilligen Zerstörungen musst du für den entstandenen Schaden aufkommen. Dies gilt insbesondere auch für Schmierereien etc. .

Für deinen schulischen Erfolg ist es auch notwendig, dass du deine Hausaufgaben regelmäßig machst.
Hausaufgaben können grundsätzlich immer gegeben werden.

Auskunftspflicht der Lehrer

Du und deine Eltern haben das Recht, jederzeit Auskunft über deinen aktuellen Leistungsstand zu erhalten. Hierfür hat jeder Lehrer und jede Lehrerin eine Sprechstunde.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Leider gibt es immer wieder Situationen, bei denen das Verhalten eines Schülers bzw. einer Schülerin aus dem Rahmen fällt. Für diese Fälle gibt es die so genannten „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“, die durch den § 90 des Schulgesetzes geregelt sind. Sie erstrecken sich vom einfachen Nachsitzen über die Androhung eines zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht bis hin zum Schulausschluss.

Vor dem Unterricht

Es ist häufig der Fall, dass du lange vor Beginn des Unterrichtes in die Schule kommst, da es z. B. durch die Busfahrzeiten nicht anders möglich ist. Du darfst dich dann im Aufenthaltsraum und im Eingangsbereich des Untergeschosses bis zur Treppe aufhalten.

Während des Unterrichtes

Wenn du während der Unterrichtszeit, in Hohlstunden oder in Pausen das Klassenzimmer bzw. Schulgelände ausnahmsweise verlassen musst, dann geht dies ausschließlich mit der Erlaubnis eines Lehrers. Zum Schulgelände gehören das Schulhaus, unsere Pausenhöfe, aber nicht die öffentliche Verkehrsfläche um unser Schulhaus herum.
Bei Stundenbeginn bist du im Klassenzimmer auf deinem Platz.
Ist deine Lehrerin oder dein Lehrer nach 10 Minuten noch nicht da, benachrichtigt ein Schüler die Schulleitung, die Sekretärin oder einen anwesenden Lehrer.

Pausen

In der großen Pause darfst du nur nach Ankündigung im Klassenzimmer bleiben (Regenpause). Ein Besuch in fremden Klassenzimmern ist erlaubt, solange man sich anständig verhält.
In der Mittagspause sind alle Fach-/Klassenräume verschlossen. Deshalb solltest Du vor der Mittagspause die benötigen Gegenstände (Essen, Trinken, Hausaufgabenmaterialien, …) in die Pause mitnehmen.

Schulschluss und Verlassen des Zimmers

Wenn die Schule aus ist oder wenn deine Klasse ein Klassenzimmer verlässt, stuhle immer auf, schließe die Fenster, lösche das Licht und verlasse das Klassenzimmer ordentlich. Der Ordnungsdienst reinigt das Zimmer. Danach schließt eure Lehrerin oder euer Lehrer das Zimmer ab.

Schule und Umwelt

Müllvermeidung und Mülltrennung sind eine Selbstverständlichkeit! Getränkedosen, Getränkekartons und Einwegverpackungen sind auf dem Schulgelände absolut unerwünscht.

Nun noch einige Sätze zu deiner Sicherheit!

Schulweg und Verkehr

Halte dich bitte auf deinem Schulweg, auf dem Weg zu den Sportstätten sowie bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen an die Verkehrs- und Sicherheitsregeln und verhalte dich ordentlich. Bitte benutze die empfohlenen Schulwege.
Prüfe dein Fahrrad vor Antritt der Fahrt auf Verkehrssicherheit.  
Auf dem Schulhof sind viele deiner Mitschüler. Auf diese solltest du Rücksicht nehmen, deshalb darfst du dort weder mit dem Rad noch mit dem Mofa fahren. Stelle dein Rad bitte auf dem unteren Schulhof ab. Die Mofas gehören auf die Mofa-Parkplätze hinter dem Schulgebäude an der Marie-Huzel-Straße.

Weitere Mitteilungen

  – Auf dem gesamten Schulgelände ist das Werfen von Gegenständen und das Hantieren mit
    gefährlichen Dingen untersagt. Auf dem unteren Schulhof darf man mit Softbällen spielen.
  – Der obere Pausenhof ist kein Ballspielplatz.
  – Rufe bei Unfällen unverzüglich die nächste Lehrerin / den nächsten Lehrer (Sekretärin,
    Hausmeister, Platzwart), damit dem betroffenen Schüler sofort geholfen werden kann.
  – Rauschmittel, Waffen und Glücksspiele sind auf dem Schulgelände verboten.  
  – Kaugummikauen ist unerwünscht.
  – Über das Verhalten im Brand- und Katastrophenfall klärt dich dein Klassenlehrer auf.
    Präge dir den Flucht- und Rettungsplan ein.
  – Wir sind eine rauchfreie Schule. Auf dem gesamten Schulgelände ist Rauchen nicht erlaubt.
  – Die Tagebücher kommen nach Unterrichtsschluss in den Tagebuchkasten vor dem
     Elternsprechzimmer.
  – Für abgestellte Fahrräder, Mofas, Mopeds, persönliche Gegenstände oder die Garderobe
    übernimmt die Schule keine Haftung.
    Bitte lasse wertvolle Gegenstände und unnötig große Geldbeträge zu Hause.