Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)

Mit der GFS sollen in den Klasse 8 und 9 überfachliche Kompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, die Methodenkompetenz, die Medienkompetenz und die personale Kompetenz gefördert und gefordert werden.

Die GFS ist gleichwertig zu einer Klassenarbeit in dem Fach, in dem sie abgelegt wird. Da sie keine Klassenarbeit ersetzt, erhält die Schülerin oder der Schüler in dem Fach, in dem sie oder er eine GFS angefertigt hat, eine zusätzliche Klassenarbeitsnote.

Diese Hinweise haben allgemeine Gültigkeit für jede GFS. Darüber hinaus gelten die Hinweise der einzelnen Fächer/ Fächerverbünde.

Formen

  • mündlich: Referat, Vortrag, Präsentation, Unterrichtssequenz …
  • praktisch: Vorstellen eines Experimentes, Herstellen eines Werkstücks, Planung und Durchführung eines Abschnitts im Fachunterricht …
  • schriftlich: Hausarbeit, Wandzeitung …

Planung

  • Die Termine, zu denen die GFS fertig sein muss, werden auf das laufende Schuljahr verteilt.
  • Die Übersichtsliste der Fächerwahl führt der Klassenlehrer.
  • Thema, Form und Inhalt werden mit dem Fachlehrer abgesprochen
  • Thema, Form und Termin der GFS werden in das entsprechende Formblatt eingetragen
  • Dieses wird spätestens an dem im Terminkalender festgelegtem Termin dem Klassenlehrer abgegeben.

Verantwortung der Schülerinnen und Schülern

  • Die Organisation der technischen Medien wie z. B. Beamer, Overhead, CD-Player …
  • Termine sind einzuhalten, sonst wird die Note 6 erteilt (außer bei Krankheit)
  • Fähigkeiten und Leistungen angemessen einschätzen zu können, ist ein wichtiges Lernziel. Deshalb empfehlen wir: „… diese Fähigkeit zu trainieren, indem du als Zuhörer bei einem Vortrag einen Beurteilungsbogen ausfüllst; … nach deiner eigenen (Übungs-)Präsentation einen Bogen zur Selbsteinschätzung ausfüllst. Diesen musst du niemandem zeigen. Falls deine Selbsteinschätzung deutlich von der Beurteilung durch andere abweicht, bietet sich ein Gespräch mit der Lehrperson an.
  • Eine schriftliche Dokumentation mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis/Gliederung,
  • Quellenangaben, Bildnachweis, Entstehungs- und Prozessbeschreibung, gegebenenfalls schriftlicher Ausarbeitung ist Bestandteil der GFS. Darüber hinaus sind die exakten Internetadressen, die verwendet wurden, anzugeben sowie ein Ausdruck der verwendeten Internetseiten anzuhängen.
  • Auf einem Anlageblatt hat der Schüler oder die Schülerin mit Unterschrift zu erklären, dass er oder sie die GFS selbst angefertigt hat.

Verantwortung der Lehrpersonen

  • Die Lehrperson hilft das Thema so abzustecken, dass es in angemessener Weise bearbeitet werden kann. Dazu legen die Schülerinnen und Schüler eine erste Gliederung bzw. Stoffsammlung vor.
  • Fragen und Anmerkungen von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen werden in der Regel erst im Anschluss an eine Präsentation, ein Experiment, ein Referat oder einen Vortrag gestellt und beantwortet.

Bewertung der GFS

  • Jede GFS wird anhand eines fachspezifischen Beurteilungsbogens von der Lehrperson bewertet.
  • Die Lehrperson bespricht auf der Grundlage des Beurteilungsbogens die individuelle Leistung des betreffenden Schülers oder der betreffenden Schülerin.
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